
In diesem Artikel erfährst Du, welche Recht Du als Fluggast hast.
Verspätungen von mindestens zwei Stunden
Wenn Dein Flieger eine große Verspätung haben sollte hast Du Anspruch auf Betreuung der Fluggesellschaft in Form von Telefonnutzung, Erfrischungen, Essen, Unterbringung und auch Beförderung zum Unterbringungsort). Natürlich geht das nicht bei zwanzig Minuten Verspätung, sondern erst bei- zwei Stunden oder mehr bei Flügen bis 1.500 km
- drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der EU oder bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- vier Stunden oder mehr bei Flügen von mehr als 3.500 km mit Ziel außerhalb der EU
Dein Flug fällt aus – Flugannullierung
Wird Dein Flug annulliert, muss Dir die Airline die Wahl zwischen folgenden beiden Möglichkeiten anbieten:- Kaufpreiserstattung Deines Tickets innerhalb von sieben Tagen
- Ersatzbeförderung an Deinen endgültigen Zielort unter ähnlichen Bedingungen
Wenn Dein Gepäck verloren geht …
Wenn Dein Gepäck verspätet ankommt, beschädigt wird oder sogar verloren geht, hast Du möglicherweise Anspruch auf bis zu 1.200 Euro Entschädigung. Natürlich auch wieder nur dann, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. Solltest Du feststellen, dass Dein Gepäckstück beschädigt ist, lass Dir nicht zu viel Zeit. Die Frist einen Schaden zu melden beträgt sieben Tage oder im Falle von verspätetem Gepäckempfang 21 Tage.Welche Fluggesellschaft bringt Dich ans Ziel?
Du musst vorab informiert werden, welche Fluggesellschaft Deinen Flug durchführt.Nichtbeförderung
Es kann schon mal vorkommen, dass ein Flugzeug überbucht ist. In diesem Falle ist die Airline verpflichtet Dich zu fragen, ob Du freiwillig auf Deine Reservierung verzichtest – natürlich für bestimmte Gegenleistungen. Zusätzlich muss Dir die Fluggesellschaft die Wahl anbieten zwischen- voller Kostenerstattung oder
- einem Ersatzflug.