Egal ob große Verspätungen oder Flugannullierungen oder ob Dein Gepäck beschädigt wird oder sogar verloren geht, als Fluggast hast Du Rechte, die im Februar 2005 durch die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschafft wurden. Eine kleine Übersicht habe ich hier für Dich zusammengefasst.
Verspätungen von mindestens zwei Stunden
Wenn Dein Flieger eine große Verspätung haben sollte hast Du Anspruch auf Betreuung der Fluggesellschaft in Form von Telefonnutzung, Erfrischungen, Essen, Unterbringung und auch Beförderung zum Unterbringungsort). Natürlich geht das nicht bei zwanzig Minuten Verspätung, sondern erst bei
- zwei Stunden oder mehr bei Flügen bis 1.500 km
- drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der EU oder bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- vier Stunden oder mehr bei Flügen von mehr als 3.500 km mit Ziel außerhalb der EU
Wenn Dein Flieger mehr als fünf Stunden Verspätung hat und Du Dich dazu entscheidest Deine Reise abzubrechen, hast Du Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises und Rückflug an den Ausgangspunkt Deiner Reise.
Wenn Du mit drei oder mehr Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommst, hast Du die gleichen Ansprüche wie bei Flugannullierung. Jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist und keine außerordentlichen Umstände.
Dein Flug fällt aus – Flugannullierung
Wird Dein Flug annulliert, muss Dir die Airline die Wahl zwischen folgenden beiden Möglichkeiten anbieten:
- Kaufpreiserstattung Deines Tickets innerhalb von sieben Tagen
- Ersatzbeförderung an Deinen endgültigen Zielort unter ähnlichen Bedingungen
Hinzu kommt ggf. die gleiche Betreuung wie bei Flugverspätungen, also Essen, Trinken, Unterbringung etc.
Auch diese Ansprüche hast Du nur, wenn die Airline für die Annullierungen verantwortlich ist, also keine außerordentlichen Umstände, und wenn Du nicht mindestens 14 Tage vorher über die Annullierung informiert wurdest.
Wenn Dein Gepäck verloren geht …
Wenn Dein Gepäck verspätet ankommt, beschädigt wird oder sogar verloren geht, hast Du möglicherweise Anspruch auf bis zu 1.200 Euro Entschädigung. Natürlich auch wieder nur dann, wenn die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist.
Solltest Du feststellen, dass Dein Gepäckstück beschädigt ist, lass Dir nicht zu viel Zeit. Die Frist einen Schaden zu melden beträgt sieben Tage oder im Falle von verspätetem Gepäckempfang 21 Tage.
Welche Fluggesellschaft bringt Dich ans Ziel?
Du musst vorab informiert werden, welche Fluggesellschaft Deinen Flug durchführt.
Nichtbeförderung
Es kann schon mal vorkommen, dass ein Flugzeug überbucht ist. In diesem Falle ist die Airline verpflichtet Dich zu fragen, ob Du freiwillig auf Deine Reservierung verzichtest – natürlich für bestimmte Gegenleistungen. Zusätzlich muss Dir die Fluggesellschaft die Wahl anbieten zwischen
- voller Kostenerstattung oder
- einem Ersatzflug.
Je nach Flugstrecke und Wartezeit bis zur Weiterbeförderung hast Du ggf. Anspruch auf eine Entschädigung von 125 bis 600 Euro.
Quelle der Fluggastrechte: Verordnung (EG) 261/2004